Sie haben eine Immobilie in Spanien entdeckt, die Ihnen gefallen würde? Doch einige Dinge möchten Sie gerne umbauen oder das Haus um ein zusätzliches Zimmer oder einen Pool erweitern.
Nun stellen Sie sich die Frage: Benötige ich eine Baugenehmigung, wenn ich in Spanien ein Haus umbauen will? Bauen oder Umbauen ist heute in Spanien genehmigungspflichtig. Ein Umbau ohne Baugenehmigung ist rechtswidrig und kein Kavaliersdelikt mehr. Bis vor ein paar Jahren wurden die Baugesetze und die Genehmigungen in Spanien nicht sehr ernst genommen. Das hat sich jedoch grundlegend geändert.
Der Umbau einer Immobilie in Spanien – die Voraussetzungen
Normalerweise ist bei einem Umbau immer eine Baugenehmigung erforderlich, selbst wenn es sich nur um kleinere Veränderungen oder Baumaßnahmen handelt. In Spanien gelten unterschiedliche autonome, nationale und lokale Vorschriften. Das bedeutet, jede Gemeinde legt genau fest, bei welchen Baumaßnahmen eine Genehmigung erforderlich ist. Generell gilt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und die Strafen können ein beträchtliches Ausmaß annehmen. Zum einen wird ein Bußgeld verhängt, aber damit noch nicht genug. Wer denkt, dass mit dem Bußgeld alles erledigt ist, weit gefehlt. Der rechtswidrige Umbau muss in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Sie haben also die Kosten für den Umbau, das Bußgeld und die Kosten für den Rückbau zu tragen.
Welche Gesetze gelten für den Umbau von Immobilien?
Wer sich damit beschäftigt eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sollte sich ein wenig mit den geltenden Baugesetzen vor Ort auskennen. Das Baugesetz ist länderspezifisch geregelt, ähnlich wie auch in Deutschland. In Andalusien heißt das geltende Baugesetz “Ley de Ordenacion Urbanistica de Andalucia”, so hat jede Region ihre eigenen Gesetze. Vor ungefähr zehn Jahren hat sich in den Baugesetzen Spaniens einiges geändert. Dies gilt für die drohenden Strafen genauso wie für die Bautechnik und die Raumordnung. Der Codigo Tecnico de Edificacion regelt die bautechnischen Anforderungen und das Ley de Ordenacion de Edificacion bestimmte die Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer. Beachten Sie jedoch, dass es unterschiedliche Regelungen gibt und fragen Sie, um sicherzugehen bei der zuständigen Gemeinde nach.
Ley de Ordenation Urbanistica de Andalucia (LOUA)
Hier wird genau definiert, wie nicht bebaubare Flächen zu behandeln sind. Früher konnten billige Grundstücke, meist Ackerland gekauft werden, es wurde ein Schuppen beantragt. Schließlich entstand dann hier aber eine Villa. Die folgende Strafe wurde in kaufgenommen, da diese meist billiger war als die Baugenehmigung. Heute darf auf nicht bebaubaren Boden überhaupt nichts mehr gebaut werden, bevor die Region nicht ordnungsgemäß erschlossen wurde. Das vorgeschriebene maximale Wachstum der Gemeinden wurde auf dreißig Prozent beschränkt, in wenigen Ausnahmefällen sind vierzig Prozent gestattet. Die “billige Strafe” wurde zu einem teuren Vergnügen. Heute ist die Strafe zeitlich begrenzt und orientiert sich am Marktwert. Der Rückbau ist vorgeschrieben. Erfolgt dieser nicht, wird die Strafe täglich berechnet, bis die Stadt den Rückbau selbst vornimmt, wenn der Bauherr der Verpflichtung nicht nachkommt. Dies gilt selbstverständlich gleichermaßen für Anbauten oder Umbauten an oder in bestehenden Immobilien.
Codigo Tecnico de Edificacion (CTE)
Hier sind die Abnahmekonditionen und Bauqualitäten geregelt. Wärmeschutz ist vorgeschrieben und selbst Schallschutz ist mittlerweile ein Thema. Eine Winddichtigkeitsprüfung muss vorgelegt werden. Architekten, Bodengutachter, Statiker und andere Beteiligte werden in die Gewährleistung miteinbezogen. Dieses Regelwerk beeinflusst Umbauten preislich und qualitativ auf lange Sicht betrachtet.
Ley de Ordenacion de Edificacion (LOE)
Dieses Gesetz definiert die Pflichten und Rechte von allen am Bau oder Umbau beteiligten Personen und Firmen. Es ist genauestens geregelt, welche Fachleute welche Pflichten haben. Das bedeutet, dass Bauträger oder andere am Bau beteiligte Firmen sich nicht mehr so elegant aus der Affäre ziehen können. Auch Architekten können zur Verantwortung gezogen werden.
Umbau ohne Baugenehmigung – die spätere Legalisierung
Sicher kommt der eine oder der andere jetzt auf die Idee, einfach mal an- oder umzubauen. Im Hinterkopf den Gedanken, die Strafe zu bezahlen ist garantiert günstiger als die Baugenehmigung. Der Umbau geht schneller und eine spätere Legalisierung reicht auch noch aus. Seit 2010 ist eine Legalisierung im Nachhinein nicht mehr möglich oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen. Zusätzlich sind hohe Steuerzahlungen in diesem Fall erforderlich. Dieses “günstige” Hintertürchen wurde also geschlossen. Eine nachträgliche Legalisierung ist ohnehin nur dann möglich, wenn der illegal erfolgte Umbau mindestens acht Jahre her ist und in der Zwischenzeit keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Kosten für diese Legalisierung belaufen sich auf bis achtzig Prozent des Wertzuwachses, eine beachtliche Größenordnung.
Ohne Genehmigung umbauen – vielleicht fällt es nicht auf
Ein naheliegender Gedankengang bei der Überlegung “benötige ich eine Baugenehmigung, wenn ich in Spanien ein Haus umbauen will”, allerdings sollten Sie diesen Gedanken schnell wieder verwerfen. Baumaßnahmen verjähren normalerweise innerhalb von vier Jahren nach der Fertigstellung. Dies können allerdings vier lange Jahre werden. Die spanischen Behörden beschäftigen mittlerweile sogenannte Bauinspektoren, um Baumaßnahmen ohne Genehmigung aufzuspüren. Diese können die Vorlage der Genehmigung verlangen. Für den Fall, dass Sie keine Genehmigung vorweisen können, drohen Bußgelder und Rückbau. Zusätzlich setzen die spanischen Behörden auf Luftbilder. Häufig decken diese Bilder neue Anbauten oder Umbauten auf. Nach Ablauf von vier Jahren nach Fertigstellung der Baumaßnahmen können Sie die Maßnahme legalisieren lassen, vorausgesetzt sie entspricht den vorliegenden Gesetzen und Bestimmungen. Ansonsten bleibt die Baumaßnahme rechtswidrig und weitere Baumaßnahmen können nicht durchgeführt werden. Bei dieser Variante gibt es eine Ausnahme, handelt es sich um Grünflächen oder Freiräume oder ähnliche unbebaubare Flächen, ist eine Legalisierung grundsätzlich nicht möglich.
Genehmigungen für den Umbau
In Spanien werden zwei unterschiedliche Arten von Baugenehmigungen unterschieden: die Permiso de Obra menor und die Permiso de Obra mayor.
Permiso de Obra menor
Diese Baugenehmigung ist für kleiner Baumaßnahmen erforderlich. Hierzu gehören Arbeiten, die keine Vergrößerung des Wohnraums zur Folge haben und die Struktur des Hauses nicht betreffen. Sie können mit dieser Genehmigung Malerarbeiten, Fliesen legen, Sanitäreinrichtungen ersetzen, Bodenbeläge austauschen und einige andere Dinge.
Permiso de Obra Mayor
Diese Genehmigung benötigen Sie, wenn Sie die Wohnfläche vergrößern möchten oder einen Anbau vornehmen möchten. In diesem Fall ist die Konstruktion des Hauses betroffen und Sie benötigen die Permiso de Obra Mayor. Für diese Genehmigung benötigen Sie einen Architekten oder Bauleiter, der für die durchzuführenden Maßnahmen haftet und unterschreibt.
Dauer für den Erhalt und Kosten einer Baugenehmigung
Generell ist der Hausbesitzer für die Beantragung der Baugenehmigung verantwortlich. Es ist auch in Spanien egal, ob sie einen Teich, einen Vorratsraum, einen Grill oder eine Schuppen anbauen möchten, Sie benötigen eine Genehmigung. Bis zum Erhalt einer Baugenehmigung kann eine Zeitspanne von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten vergehen. Das hängt ein bisschen von der Region ab und davon, wer den Bauantrag stellt. Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach der Größenordnung des Bauvorhabens und ebenfalls nach der Region, in der Sie die Genehmigung beantragen. Der Architekt wird 6 % bis 10 % der Baukosten verlangen und die Gebühr für die Baugenehmigung beträgt 4 % bis 5 % der Baukosten.
Eine Genehmigung für einen Umbau eines Hauses in Spanien – sinnvoll, oder nicht?
Auch in Spanien benötigen Sie mittlerweile für nahezu alle Um- und Anbauten eine Genehmigung. Sicher besteht die Möglichkeit auch, ohne Genehmigung umzubauen und auf die spätere Legalisierung zu hoffen oder darauf unentdeckt zu bleiben. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass diese Risikobereitschaft mit empfindlichen Strafen und einem Rückbau geahndet werden kann. Vielleicht können Sie auch den Umbau ein wenig schneller durchführen, wenn Sie nicht erst auf die Baugenehmigung warten. Rechnen Sie jedoch damit, dass die Chancen nicht entdeckt zu werden auch in Spanien nicht mehr so groß sind wie früher. Die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn der Umbau ohne Genehmigung entdeckt wird, liegen um ein Vielfaches über den Kosten einer Baugenehmigung. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.
A Kofler
am sagte
Besten Dank, für diese Ausführungen. Wir haben bereits eine Finca gekauft und fragen uns, ob wir auf unserer Terrasse eine Pergola, mit Schilfdach, hinstellen dürfen, ohne gleich ganz Andalusien auf Platz zu haben. Müssen wir dafür auch eine Gehnehmigung anfragen? Oder an einer Stelle der Terrasse wäre ein Windschutz praktisch, eine Plexiglaswand, dard man das auch nicht machen? BG A Kofler
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Herr Kofler. Besten Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich brauchen Sie für alle fixen Veränderungen eine Genehmigung. Wenn die Pergola aber “mobil” ist, so sollte es aus unserer Sicht keine Probleme geben. Anders sieht es bei der Plexiglaswand aus. Für diese benötigen Sie aus unserer Sicht eine Genehmigung. Abschliessend und definitiv beantworten kann es aber nur das Rathaus (Ayuntamiento).
Kerstin
am sagte
Ich habe ein Haus mit einem Carport (gemauert) direkt an der Küste. Ist es eine Baumaßnahmen, wenn ich drei Seiten des Carports mit Holz verkleide (nicht mauere) und einen Zugang vom Haus in den umbretterten Raum schaffe?
Hier ist bauen nicht mehr möglich, Holzhäuser wurden jedoch aufgestellt.
Danke
Fincas Andalucía
am sagte
Sehr geehrte Kerstin,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Verkleidung Ihres Carports mit Holz und das Schaffen eines Zugangs vom Haus könnte als bauliche Veränderung angesehen werden, auch wenn Sie nicht mit Mauerwerk arbeiten. Da die Bauvorschriften je nach genauer Lage und örtlichen Regelungen variieren, empfehlen wir Ihnen, sich mit den lokalen Behörden in Verbindung zu setzen oder einen Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht zu konsultieren, um eine genaue Auskunft für Ihren spezifischen Fall zu erhalten.
Sabine Aghajani
am sagte
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bauen in Andrax ein Haus
Wir haben aufgrund Corona nicht die Möglichkeit das Haus fertig zu stellen. Den Außenseite, der Pool und die Terrasse müssen erst später fertig gestellt werden. Mein Architekt meint, dass die Abnahme nur möglich ist, wenn alle Gewerke fertig sind. Stimmt das?
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Frau Aghajani. Vielen Dank für Ihre Frage. Gemäss unserem Architekten ist das tatsächlich so, dass die Abnahme nur möglich ist, wenn alle Gewerke fertig sind.
Pheobe
am sagte
Hallo
Ich habe zwei Fragen zu der Baugenehmigung.
Frage 1
Ab wieviel Quadrat- meter brauche ich eine Baugenehmigung?
Denn es gibt ja Länder wo man zum Beispiel erst ab 20m² oder 30m² eine Baugenehmigung braucht.
Frage 2: Wie verhält sich es zum Beispiel bei einem transportabeln Tiny House (Kleinsthaus) aber als Hauptwohnsitz. Brauche ich da auch eine Baugenehmigung eine Baugenehmigung
Vielen Dank
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Pheobe. Vielen Dank für Ihre Fragen.
Zu Ihrer ersten Frage: In Andalusien benötigt man immer eine Baugenehmigung, unabhängig der Quadratmeter.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das kann man pauschal nicht beantworten. Am besten besprechen Sie das mit einem Architekten, der das dann auch bei der entsprechenden Gemeinde abklären kann.
Sabine Blumer
am sagte
Guten Tag
Wir haben eine Finca mit einem aufstellbaren Swimmspa gekauft. Dieser Swimmspa ist legal .Nun beabsichtigten wir einen etwas grösseren Swimmspa aufzustellen. Benötigen wir dafür eine erneute Genehmigung?Die Pool Firma aus Nerja gab uns die Auskunft, dass man aufstellbare Pools ohne Genehmigung errichten darf. Es handelt sich um eine Grösse des Spas von rund 13 qm. Ist die Aussage der Firma tatsächlich richtig?Aufstellbare Pools ohne Lizenz! vielen Dank !
Grüsse Sabine
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Sabine. Vielen Dank für Ihre Frage. Ja, das ist richtig so. Aufstellbare Pools, die auf dem Boden aufgebaut werden und NICHT eingegraben sind, benötigen keine Lizenz.
Torsten Koch
am sagte
Guten Tag wir möchten in Andalusien einen Wohnwagenstellplatz mit festem Carport auf einem Pachtgrundstück errichten. Dort steht auch schon ein Haus vom Eigentümer.
Dürfen wir dort ohne Genehmigung ein Carport bauen und fest wohnen?
Gruß, Torsten K.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Torsten. Vielen Dank für Ihre Frage. Das kommt ganz auf die Gemeindeverwaltung (ayuntamiento) an. Am besten Sie fragen dort nach.
HoZaHima
am sagte
Hallo, zusammen,
wir haben ein kleines Haus in Andalusien gekauft. Das Dach muss repariert, eventuell ganz neu gedeckt werden, (relativ kleine Fläche) Welche Art von Baugenehmigung ist dafür erforderlich? Muss ein Architekt hinzugezogen werden? Wir wollen nichts an der eigentlichen Struktur verändern, lediglich dafür sorgen, dass das Dach wieder ordentlich dicht ist.
BESTEN DANK VORAB & herzliche Grüße
HoZaHima
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag HoZaHima. Besten Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich müssen Sie beim ayuntamiento eine licencia de arreglo de tejado beantragen. Das wird jedoch von jedem ayuntamiento etwas anders gehandhabt und kommt auch auf die Grösse des Daches bzw. der Reparatur an. Wir empfehlen Ihnen den Beizug eines Architekten. Der kann das Dach anschauen und Ihnen die weiteren nötigen Schritte aufzeigen.
Rüdiger Haag
am sagte
wir haben in Torrevieja eine Wohnung mit Abstellraum dieser befindet sich im Lichtschacht und ist auch in der Escretura erwähnt.Nun ist der Boden sehr beschädigt und Wasserdurchlässig.Ist auch die Wohngemeinschaft 30 Parteien dafür mittverantwortlich oder muß ich den Schaden selber Tragen ? Um den Wasserschaden zu verhindern habe ich ein Glasdach installieren lassen dieses muß ich nun wieder abbauen weil ein lieber Nachbar uns angezeigt hat.Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar !
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag, Herr Haag. Bei einem Wasserschaden sollten Sie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, da solche Schäden normalerweise durch die Versicherung gedeckt sind. Für eine Instandhaltung respektive Instandstellung der Gemeinschaftsbereiche sind alle Parteien verantwortlich. Bevor man etwas baut oder anbaut, sollte man immer zuerst das Einverständnis der Nachbarn einholen, um Konflikte zu vermeiden.
Chipiona
am sagte
Guten Tag
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise. Wir haben einen Vorverkaufsvertrag für ein Haus in Chipiona über eine Immobilienagentur abgeschlossen. Wir haben nun bemerkt, dass die beschriebene Fläche in der Nota Simple nicht dem aktuellen Zustand entspricht. Es wurde ein zusätzliches Zimmer gebaut, ein Unterstand und ein Wintergarten. Wie sollen wir hier vorgehen?
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag, Chipiona. Der aktuelle Besitzer des Hauses muss die Änderungen in der Nota Simple eintragen lassen, bevor Sie zum Notar gehen.
Harry Gürtler
am sagte
Hallo,
Wir haben vor in der 4km von Peniscola eine Rustica zu kaufen.
Im Katasterauszug ist eine Garage nicht eingezeichnet, die sich auf dem Grundstück befindet.
Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
Harry
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Harry. Wichtig ist, dass die Garage in der Escritura eingetragen ist.
Jürgen W Bartsch
am sagte
Nachfrage:
Bei unserem Kauf wurde ist die Grundstücksfläche in urbansiable und Anbaufläche aufgeteilt. Die Wohnfläche ist mit 180 qm eingetragen, die echte Wohnfläche jedoch nur etwa 80 qm überdacht (teilweise mit Blech) sind wohl 180 qm. Zudem ist ein Pool und ein Pozo im Catastro eingetragen. Die sich hinter dem Haus befindliche Stallgebäude aber nicht. Nun habe ich begonnen, diese zu renovieren und wie ich nun weiß, sicher das Recht verletzt. Allerdings hatte ich einen Makler, der mir schriftlich gab, dass ich die Stallungen umbauen könnte (nicht zu Wohnraum). Leider habe ich keinen Architekten gefunden, der sich dem Objekt angenommen hat. Das ganze Haus muss renoviert werden. Eine Vergrößerung der tatsächlichen Wohnräume ist nicht geplant, aber die Nutzräume müssen deutlich erhöht werden, damit die Finca bewirtschaftet werden kann. Zudem soll Solar installiert werden.
Daher werde ich jetzt sofort erst einmal versuchen, die Situation zu regeln. Dazu wird es sicher einen Rechtsanwalt benötigen.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag. Besten Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Wir empfehlen Ihnen, mit einem Anwalt, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist, die rechtlichen Angelegenheiten zu klären. Für die Umbauarbeiten sollten Sie einen Architekten beiziehen, der auch die Baugenehmigung einreichen kann.
Harry Gürtler
am sagte
Hallo,
Noch eine Frage. Das Haus/Rustico ist komplett neu renoviert. Sollte ich mir als Käufer eine Baugenehmigung des Verkäufers vorlegen lassen?
Harry
Fincas Andalucía
am sagte
Wenn alles in der Escritura eingetragen ist, benötigen Sie die Baugenehmigung vom Verkäufer nicht.
Geraldine
am sagte
Guten Tag.
Wir besitzen eine Finca in Capdepera, die wir komplett neu renovieren (innen. Fliesen, Bäder, Küche, Streichen, Fenster). Unser Bauleiter wollte sich um die Genehmigung kümmern, hat er aber nicht, da er “Kosten sparen wollte”, nun haben wir den Salat->Baustopp. Ein Architekt ist jetzt eingeschaltet und will sich kümmern. Meine Frage (Finca ist komplett legal, steht ländlich): Mit welchem Strafmaß müssen wir (circa) rechnen und wann dürfen wir weitermachen? Verändert wurde nichts, nur marodes (Ruhrpottchic aus den 90ern) erneuert.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Geraldine. Vielen Dank für Ihre Frage. Leider können wir das so nicht beantworten. Denn die Höhe der Strafe hängt von vielen Faktoren ab: Gemeindeverwaltung, erledigte Arbeiten, Grösse der Umbauten, etc. Mit “ein paar Tausend” Euros müssen Sie allerdings schon rechnen. Weiterbauen dürfen Sie, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Bestenfalls in ein paar Monaten – wir kennen aber auch Leute, die über ein Jahr auf eine Genehmigung gewartet haben. Fragen Sie am besten Ihren Architekten, der sollte die Fragen beantworten können. Und schreiben Sie doch Ihre Erfahrungen in einen Kommentar – so können auch andere Leser von Ihren Erfahrungen lernen.
Geraldine
am sagte
Mittlerweile wissen wir (endlich!) mehr. Es ist ein riesen hin und her zwischen uns, dem Architekten, dem Rathaus und der Baubehörde in Palma. Alles, was bisher passiert ist, hier nieder zu schreiben, würde den Rahmen sprengen. Nur so viel: Es reicht beim Immobilienkauf nicht aus, alles von einem spezialisiertem Juristen zu prüfen, man sollte unbedingt zusätzlich einen Architekten einschalten! Verändert nichts, aber auch gar nichts, ohne kleine, ggf. auch große Baugenehmigung!!! Sollte man euch irgendwann doch auf die Schliche kommen, und das werden sie, kostet es sehr viel Zeit, noch viel, viel mehr Geld und Nerven! Wir müssen nun Dinge zurück bauen, die seit den 80ern stehen (Bestandschutz greift nämlich nicht immer!), vorher dürfen wir nichts, wirklich nichts machen. Kurzum: Verzichtet niemals auf eine Baugenehmigung. Nie! Und prüft, vor Kauf, wirklich ALLES mit Architekten und Rechtsanwalt!
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Geraldine. Besten Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Ja, auch wir empfehlen beim Hauskauf einen Rechtsanwalt sowie einen Architekten oder Bauingenieur miteinzubeziehen.
N.Pohlke
am sagte
Hallo Geraldine,
vielleicht bis du noch auf diesem Portal, wir haben ähliches direkt bevorstehen auch in Capdepera, ich würde mich gerne einmal austauschen
Schadewaldt
am sagte
Wir haben vor 20 Jahren eine Wohnung auf Mallorca gekauft. Zusätzlich haben wir ein Schlafzimmer in den Berg hineingebaut, ohne Genehmigung.
Da war ein Luftraum
Jetzt verklagen uns die restlichen Eigentümer auf Rückbau.
Ist das juristisch in Ordnung.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag. Am besten Sie sprechen mit einem Anwalt, der Sie in dieser Streitsache juristisch beraten kann.
Carola
am sagte
Wir haben ein Haus in einer Urbanisation gekauft, was in den 70er Jahren ohne Baugenehmigung gebaut wurde. Im Grundbuch sowie in der Escritura sind alle Bestandteile des Hauses eingetragen. Nachträglich haben wir mit einem Architekten die nachträgliche Legalisierung beantragt, inkl. Bauzeichnungen und diesen beim Ayuntamento eingereicht. Auch ist alles schon bezahlt. Wir warten nun schon fast zwei Jahre auf die Legalisierung, obwohl das Gesetz vorschreibt, dass nach Einreichung sechs Monate die Behörde Zeit hat, die Bescheinigung auszustellen.. Nachfragen des Architekten ergeben nur, dass der Sachbearbeiter daran arbeitet und auch keine Dokumente fehlen. Nun meine Frage: Können wir hier rechtlich irgendwelche Schritte einleiten, um den Prozess zu beschleunigen? Wir möchten es natürlich auch nicht mit der Baubehörde verscherzen, weil wir noch eine Baugenehmigung benötigen. Wir möchten generell wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt. Ich glaube nämlich nicht, dass Abwarten nur die richtige Lösung ist, wie unsere Anwältin meint. Danke vorab.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Carola. Leider können wir Ihnen keine juristischen Ratschläge geben. Unser Tipp: Holen Sie doch eine juristische Zweitmeinung bei einem anderen Anwalt ein.
Sylvia
am sagte
Hallo, wir erwägen, eine wirklich sehr schöne 125 m² große Wohnung in einer kleinen Wohnanlage mit vier Parteien in einer Urbanización in Estepona zu kaufen. Der derzeitige Eigentümer hat 2017 einen größeren Umbau ohne Baugenehmigung durchgeführt, nämlich eine 20 m² große überdachte Terrasse sowie einen 5 m² großen offenen Innenhof komplett in die Wohnung integriert, so dass die Wohnfläche um 25 m² vergrößert wurde. Die “nota simple” entspricht dem Zustand der Wohnung vor dem Umbau mit einer Wohnfläche von nur 100 m² . Der Makler schrieb uns in einer E-Mail, dass der Wohnungseigentümer die “nota simple” vor dem Verkauf nicht ändern lassen wird, dass für den Umbau im Jahr 2017 garantiert keine Baugenehmigung erforderlich gewesen sei (“weil nur eine überdachte Terrasse verglast wurde”) und dass wir als neue Wohnungseigentümer die “nota simple” nach dem Kauf leicht ändern lassen können, damit sie die größere Wohnfläche wiedergibt. Um zu prüfen, ob die Aussage des Maklers stimmt, haben wir eine E-Mail an das Ayuntamento de Estepona geschickt, mit einer genauen Beschreibung der Umbauten und aussagekräftigen Fotos von der Wohnanlage und der Wohnung vor und nach dem Umbau. Das Ayuntamento hat noch nicht geantwortet und wir wissen auch nicht, ob und wann wir eine Antwort auf unsere Anfrage erhalten werden. Unsere Fragen: Gehen wir irgendein Risiko ein, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Kaufvorvertrag unterschreiben? Trägt der Makler irgendeine Verantwortung, wenn sich seine Auskünfte hinterher als falsch herausstellen sollten? Vielen Dank Sylvia
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Sylvia. Wir empfehlen Ihnen, mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu sprechen. Dieser wird die entsprechenden Überprüfungen vornehmen und Sie beim Kauf begleiten und beraten.
Sylvia
am sagte
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.2.2022. Wir hatten inzwischen selbst schon einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt konsultiert. Dessen Antwort war glasklar: Für die genannten Baumaßnahmen wäre unbedingt ein “permiso de obra mayor” erforderlich gewesen, welchen das Ayuntamiento möglicherweise nicht erteilt hätte, falls die höchstzulässige “extensión superficial edificada” für die betreffende Wohnlage bereits vor der Vergrößerung des Wohnraums erreicht worden sein sollte. Das Ayuntamiento de Estepona hat übrigens auch wirklich sehr zügig geantwortet: die Baupolizei ist zu der Wohnanlage geschickt worden (alle vier Wohnungen sind offenbar ohne *permiso” ausgebaut worden, dazu kommen noch andere Baumaßnahmen auf dem Grundstück) und wird ein Protokoll anfertigen. Nur eine Frage: Tragen Immobilienmakler in Spanien eine Verantwortung, wenn sie gutgläubigen Ausländern falsche Auskünfte erteilen? Gibt es eine Beschwerdestelle? Vielen Dank für Ihre wirklich hilfreiche Webseite. Sylvia
Fincas Andalucía
am sagte
Wenn Ihnen durch eine Falschinformation des Maklers ein Schaden entstanden ist, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen. Ansonsten können Sie z. B. bei Google eine Bewertung des Maklers hinterlassen.
Sylvia
am sagte
Hallo nochmal, wir haben in den vergangenen Wochen eine Reihe von Immobilien mit einer Wohnfläche zwischen 80-400 m² sowie “Baugrundstücke” an der Costa del Sol und an der Costa Tropical in Begleitung sowohl von verschiedenen Agenturen als auch Eigentümern besichtigt und wollen hier unsere Erfahrungen teilen: wir haben leider die durchgängige Erfahrung machen müssen, dass die ins Auge gefassten Immobilien bzw. die beigebrachten Unterlagen (nota, escritura, licencia de primera ocupación, fehlendes certificado de eficiencia energética usw.) fast nie einer Überprüfung standhalten. Es stellte sich fast immer heraus, dass Umbauten, Anbauten, Swimming Pools, Garagen, ja ganze Stockwerke und Gebäude ohne “permiso de obra” errichtet worden sind und zwar auch noch nach dem Inkrattreten des andalusischen Baugesetzes (LOUA) im Jahr 2002. Die Immobilienmakler und die Eigentümer behaupteten stets, dass die durchgeführten Baumaßnahmen garantiert keines “permiso” bedurften! Angebliche Baugrundstücke entsprachen kein einziges Mal der Kategorie “suelo urbano consolidado”. Der Gipfel war das Angebot, ein neues Architektenhaus mit terrassierten Gartenanlagen und Infinitypool in Salobreña (“construido en 2020”) zu kaufen, wobei vor Ort dann aber nur ein steiler und mit Wildwuchs überzogener Abhang zu besichtigen war. Zuletzt versuchte man, uns auf dem Gebiet der Gemeinde Velez-Málaga einen zu einem regelrechten kleinen Ferienkomplex mit Ferienwohnungen ausgebauten Cortijo zu verkaufen, wobei sämtliche Neu- und Umbauten nach dem Jahr 2002 ohne “permiso” auf einem “suelo no urbanizable de caracter rural” (also Ackerfläche) errichtet worden sind und noch nicht einmal eine DAFO-Bescheinigung (also eine Duldung) seitens der Gemeinde vorhanden ist. Wir können allen Kaufinteressenten nur zu größter Vorsicht raten und empfehlen, vor dem Kauf einer Immobilie einen erfahrenen Bausachverständigen und einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt mit einer gründlichen Prüfung zu beauftragen. Gruß Sylvia
Fincas Andalucía
am sagte
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht! Es tut uns leid, dass Sie mit Maklern so schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Leider ist es so, dass sehr viele Fincas, Häuser und Wohnungen illegal gebaut, oder ohne Genehmigung umgebaut wurden. Das führt zwangsweise zu Problemen beim Kauf/Verkauf.
Häufig wissen die Makler auch nichts davon – eine Überprüfung kann nur von einem spezialisierten Anwalt erfolgen.
Wir empfehlen unseren Käufern IMMER einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt beizuziehen. Sei es für die rechtliche Überprüfung der Immobilie, den Reservierungsvertrag, die Bezahlung der Reservierungsgebühr (Treuhandkonto beim Anwalt) und auch für den Kaufvertrag.
Küchenrückwand
am sagte
Danke für die Tipps, überlegen uns auch seid kurzem einen Haus in Spanien zu kaufen.
Lg Alisa
Jutta Weißer
am sagte
Guten Tag
Wir haben ein Quatrohaus in Torrevieja jetzt meine Frage. Brauche ich eine Baugenehmigung für eine an 2 Seiten offene Überdachung mit Plexiglas. D.h es ist nur das Dach abgedeckt sonst alles offen.
Vielen Dank Jutta
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Jutta. Ja, dafür brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Jan
am sagte
Guten Tag und Hallo,
wir haben ein Haus in Vejer de la Frontera gekauft und stehen nun vor der Renovierung.Obra Mayor und Obra Menor sind beantragt. Jetzt kommt unser Architekt mit einer Information, die den Einbau absurd großer Fenster nach sich ziehen würde. Gibt es in der Tat eine Verordnung, die besagt, dass 1/6 der Nutzfläche eines Raumes durch Fenster geöffnet werden müssen?
Lieben dank für eine Info.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Jan. Am besten fragen Sie direkt beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach. Dort kann man Ihnen die Frage kompetent beantworten und auch erklären, wieso Sie in Ihrem Fall so eine grosse Fensterfläche benötigen.
Micha
am sagte
Guten Tag,
ich habe ein Haus in Torrevieja und möchte eine Solaranlage auf das Dach machen.
Muss ich dazu eine Baugenehmigung haben?
LG Micha
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Micha. Ja, Sie benötigen eine Baugenehmigung.
Kimana
am sagte
Ich möchte auch meine Erfahrungen beim Hauskauf teilen: Ich habe von einer Bank ein Haus gekauft – der Bauträger war pleite. Begleitet wurde ich durch einen Anwalt. Er, der RA, hat 1% der Kaufpreissumme erhalten – allerdings m.E. sehr wenig dafür getan. Als der KV-Entwurf zu mir kam, habe ICH festgestellt, das u.a. eine Terrasse von 20qm angegeben war, die es im Haus gar nicht gibt. Der Verkäufer hat sich gegen eine Richtigstellung mit allen Konsequenzen im Katasteramt, Teilungserklärung etc. gewehrt. Der Notar hat dann vorgeschlagen, einen Passus in der Esc. anzubringen, die das richtig stellt. In SPANIEN ist dieses Vorgehen in Ordnung lt. Notar und Rechtsanwalt. Leider musste ich im Nachhinein feststellen, obwohl ich von einer angeblich so kompetenten Immobilienfachwirtin -Maklerin – und vom Rechtsanwalt betreut wurde, dass von meinem Grundstück 14 qm fehlen, die der rechte Nachbar okkupiert hat. Außerdem hat dieser Nachbar illegal einen privaten Pool (nicht sicher ,ob auf dem mir und ihm allein angrenzenden Gemeinschaftsgrundstück oder in seinen Garten) gebaut.
Nach obigen Ausführungen könnte ich guten Mutes sein, dass der Nachbar den Pool wegen fehlender Baugenehmigung, fehlender Zustimmung der Community und fehlender Statik zurück bauen muss (der liegt nämlich direkt neben meinem Wohnzimmer – Angst vor Schaden meinerseits ist also da) .
Inzwischen besteht das Mandat zu dem ersten Anwalt nicht mehr. Einen zweiten Anwalt hatte ich zum Erstgespräch hier in meiner Immobilie. DOCH BEIDE raten mir ab: 1. Baugenehmigung könnte man nachträglich auch erwerben (ich drücke es mal nett aus) .. und 2. Gerichtsprozesse könnten bis zu 8 Jahren dauern, bis es zu einem Urteil kommt. DAFÜR fehlt mir definitiv das Geld. In Deutschland hatte ich eine Rechtsschutz, die hier nicht gilt.
Nun zuletzt: Ich plane seit Kauf Ende 2021 eine Solaranlage mit 3-4 KW – ausschließlich zum Eigenverbrauch, nicht Verkauf des mehr erzielten Stroms. Hier stand auf einer Seite eines Anbieters im Internet: “Es ist bei Anlagen bis zu 10 KW nur eine Anmeldung beim Stromanbieter nötig”. 3 Anbieter haben Angebote abgegeben. 2 sagten “sie würden die erforderlichen Formalitäten” erledigen (näher habe ich nicht nachgefragt) der 3 Anbieter (den ich gerne nehmen würde) sagte, er würde seit 4 Jahren Solaranlagen verkaufen und er hätte nie Genehmigungen eingeholt. Nur bei 2 Klienten, die ihren Strom verkauften. Wenn ich das haben wolle, wäre das Genehmigungsverfahren mit weiteren 700 Euro auf das Angebot, da ein Ingenieurbüro das abwickeln müsste.
Ich bin nun total verwirrt, was nun stimmt und was nicht. Als der spanischen Sprache nicht mächtige Deutsche ist es überhaupt schwierig, kompetente Auskünfte vom Stromanbieter oder Bauamt zu erhalten (beide waren nicht in der Lage, mir einen zumindest englischsprechenden Kollegen, zu vermitteln und man braucht viel Geduld, weil es noch so eilig sein kann, doch es dauert bis z.B. mal ein Rückruf erfolgt oder auch nicht).
Nun will ich nichts falsch machen und habe mal im Rathaus nachgefragt, ob mir dort die zuständige Sachbearbeiterin eine verbindliche Auskunft erteilen kann.
FAZIT: Spanier sind sehr liebenswert, freundlich, hilfsbereit und offen. ..so lange man weder mit Behörden noch mit Handwerkern zu tun hat.
RAT: Von jeder Aktion -ALLES schriftlich d e t a i l l i e r t dokumentieren – gerade Fest-Preise (z.B. für Bauleistungen) zumindest bei mir, wurden häufig im Nachhinein nochmals erheblich mit allen möglichen Gründen modifiziert
FRAGE: Gibt es eine Liste, z.B. vom spanischen Anwaltsverein, mit Anwälten? (für mich auf Bau- und Eigentümerrecht spezialisiert?)
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Kimana. Besten Dank für Ihren Erfahrungsbericht. In der Tat, es gibt viele Fallstricke bei einem Immobilienkauf in Andalusien. Bezüglich Ihrer Frage nach einer Liste von Anwälten können wir Ihnen die Rechtsanwaltsliste Andalusien vom deutschen Konsulat in Malaga sowie die Webseite der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung empfehlen.
Max
am sagte
Guten Tag,
ich möchte ein großes, altes Stadthaus in Andalusien modernisieren.
Die momentane Ausstattung ist sehr einfach und entspricht nicht dem heutigen Standart.
INNEN:
teilweise Klimaanlagen installieren, Holzofen einbauen inkl. Rauchrohr, Heizung einbauen.
Neue Küche, neue Bäder. 2x Zimmerwände entfernen.
Elektrotechnik und Wasser neu. Fenster/Türen zum Patio erneuern und vergrößern
Teilweise tiefer gelegte Decken entfernen um die original Holzbalken freizulegen.
AUSSEN:
Solaranlage auf das Dach. Fassade instand setzen, malen etc.
Alte, defekte Fenster erneuern/austauschen.
Brauche ich für alles – innen und aussen – eine Baugenehmigung?
Oder nur für von aussen sichtbare Veränderungen?
LG Max
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Max. Ja, Sie brauchen eine Baugenehmigung. Am besten sprechen Sie mit einem lokalen Architekten. Der kann Ihnen am besten helfen.
Birgit Westermann
am sagte
Guten Tag,
Unser direkter Nachbar, Spanier, hat dieses Jahr einen Pool gebaut, der wegen seiner Höhe einen Einblick auf unser Grundstück erlaubt. Unsere Bitte, den Pool dem gewachsenen Terrain anzugleichen (zu dem Zeitpunkt war es noch möglich), hatte er konsequent abgelehnt, da er einen schönen „Rundumblick“ auf Berge und Meer wollte. Auch sonst war er zu keinerlei Kompromissen bereit. Eine Baugenehmigung hat er nicht beantragt aus Angst, sie könnte abgelehnt werden. Von einer Anzeige haben wir bisher abgesehen, da wir eine friedliche Nachbarschaft wollen, dennoch sind wir sehr verärgert. Meine Frage nun: bekommt man überhaupt eine Genehmigung für den Bau eines Pools? Oder ist das von vornherein ausgeschlossen wegen der Wasserknappheit in Andalusien?
Wir leben im Hinterland, im Campo, gehören zur Gemeinde Torrox,
Danke im Voraus für eine Antwort, liebe Grüße von Birgit
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Birgit. Besten Dank für Ihre Frage. Nun, es ist nicht generell ausgeschlossen, einen Pool zu bauen bzw. die Genehmigung dafür zu erhalten. Es kommt auf das Baurecht der Gemeinde und die entsprechende Zone an.
Es gibt Gemeinden, da ist klar festgeschrieben, dass, wenn man (legal) ein Haus für Wohnzwecke in einer festgelegten Zone bauen darf, man auch einen dazugehörigen Pool bauen darf.
Andererseits bekommt man keine Genehmigung für einen Pool, wenn das Haus für Wohnzwecke nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sogar illegal gebaut wurde.
Noch eine andere Fragestellung ist, ob auf der Parzelle Erdbewegungen grundsätzlich gestattet sind, um den Pool auf einer gewissen Höhe zu bauen.
Wir empfehlen Ihnen, mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt Kontakt aufzunehmen und mit ihm zu klären, was die beste Vorgehensweise für Sie ist.
Kitty
am sagte
Guten Tag, mein Bungalow auf Teneriffa hatte früher, wie die 3 Nachbarhäuser heute noch auf der Terrasse eine Pergola mit geschlossenem Dach von der 8 m langen Hauswand bis ca. 350 cm über die Terrasse hinweg auf 3 Stützbalken aufgebracht. Jetzt sind nur noch die Einlaßöffnungen/-löcher für die Pfosten vorhanden.
Der Handwerker sagt, eine Baugenehmigung wäre nur erforderlich, wenn ich die Seitenwände schließen würde.
Vielleicht sollte ich besser beim Ayuntamiento nachfragen?!
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße, Kitty
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Kitty. Vielen Dank für Ihre Frage. Die Bestimmungen sind je nach Ort sehr unterschiedlich. Falls Seitenwände an die Pergola kommen, dann brauchen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung. Ebenfalls brauchen Sie wahrscheinlich eine Baugenehmigung, wenn Sie ein fixes Dach auf die Pergola machen (im Gegensatz zu “nur” Holzbalken). Wenn Sie sicher sein wollen, ob Sie die Pergola ohne Baugenehmigung aufstellen dürfen, empfehlen wir Ihnen, das Ayuntamiento oder einen Architekten zu fragen.
Sie verstehen sicher, dass wir Ihnen hier nicht raten können, die Pergola ohne rechtliche Abklärungen aufzustellen, auch wenn früher bereits eine Pergola da war und die Nachbarhäuser ebenfalls eine Pergola haben.
Zurmühlen
am sagte
Ist eine Baumaßnahme, Anbau eines Schuppens von 6 qm und eine Verlängerung eines Raumes von 1 m , die im Jahre 2002 getätigt wurde, legalisiert?
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag. Ein illegaler (An-) Bau wird nicht einfach legal, wenn genug Zeit vergangen ist. Nehmen Sie mit einem Architekten Kontakt auf, der kann Ihnen die notwendigen Schritte aufzeigen, um den Anbau zu legalisieren, sofern dies im konkreten Fall möglich ist.
Sven
am sagte
Guten Tag. Ich möchte ein Haus kaufen. Entweder leicht oder auch sehr sanierungsbedürftig.
Leider stehen im Artikel keine Beispielpreise, was eine Baugenehmigung kosten könnte.
Beispiel: Was kostet eine Genehmigung, wenn ich nur ein Bad saniere? Fliesen, Waschbecken, Dusche…
Was kostet es, wenn “nur die Wände” stehen bleiben, wenn ich ein günstiges Haus kaufe wo alles, wirklich alles saniert werden muss? Dach, Elektro, Wasser….
Es kommt mir weniger auf 100,-€ an, sondern nur: Welche Kosten muss ich dafür zusätzlich einplanen?
Danke.
PS: Eigenlich wollte ich eine Finca Rustica mit einer kleinen Casita kaufen (ich brauch nicht viel Platz). Aber dafür gibt es keine Wohnbescheinigung für den ersten Wohnsitz. Ebensowenig, wenn ich mir ein Mobilheim aufstelle.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Sven. Besten Dank für Ihre Anmerkungen und Fragen. Für einen Architekten, der die Baugenehmigung unterzeichnen muss, sollten Sie ca. 6-10 % der Bausumme einplanen. Für die Baugenehmigung sollten Sie ca. 4-5 % der Bausumme einplanen.
Ja, leider gibt es sehr viele Landhäuser, die illegal gebaut wurden. Wir empfehlen deshalb, nur ein Haus zu kaufen, welches im Grundbuch als Wohnhaus eingetragen ist.
Detlef Fuchs
am sagte
Ich habe eine Finca gekauft . 357qm2 Wohnfläche 10000qm Land. Kann ich da einen Tennisplatz bauen?
Außerdem einen Unterstand ohne Fundamente ??
Danke
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Herr Fuchs. Besten Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir Ihnen keine Antwort auf Ihre Frage geben. Was man auf seinem Grundstück bauen kann und was nicht, hängt von vielen Faktoren ab. In welcher Zone liegt die Finca, was sagt das lokale Baugesetz etc.? Am besten, Sie kontaktieren einen lokalen Architekten. Der kann Ihre Fragen beantworten.
küchenrückwand folie
am sagte
Aktuell beschäftigen wir uns auch mit dem Thema.
Der Bau gestaltet sich schwerer als Gedacht.
Wir sammeln momentan Informationen um eine Genehmigung zu bekommen.
Der Artikel hilft uns schon einmal, dass es zumindest unter Berücksichtigung bestimmter Vorlagen möglich ist.
Grüße
Simon
Jo Steiner
am sagte
Wir hatten auch mal vor, in Spanien zu kaufen. Das, was man hier liest, hört sich so an, dass man in Spanien für viele Tätigkeiten, die normalerweise einfach sind, eine einheimische Figur, Gestor, Architekt usw. braucht, der kräftig abräumt. Wieso ich mir Malerarbeiten von irgend jemand genehmigen lassen soll, erschliesst sich niemand. Dieses Land scheint ein Land der Selbstbediener zu sein, eigentlich schade.
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Jo Steiner. Ja, man braucht für vieles eine Baugenehmigung. Jedoch genügt oft auch nur die “Kleine Baugenehmigung” (permiso de obra menor). Diese kann man auch selber beantragen, wenn man Spanisch spricht und sich mit den Behördengängen etwas auskennt.
Ines
am sagte
Wir haben in der Nähe von Valencia ein Haus in einer Urbanizacion gekauft. Es müssen die Elektroleitungen erneuert, einige Innenräume gestrichen und ein Bad (Fliesen, Leitungen, Dusche) erneuert werden. Ausgeführt werden die Arbeiten dann von einer Firma vor Ort. Benötigen wir hier eine Baugenehmigung und wenn ja, werden diese Genehmigungen von den Firmen beantragt oder müssen wir uns als Auftraggeber darum selbst kümmern?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Ines. Besten Dank für Ihre Frage. Die Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen von den Baufirmen beantragt. Aber sprechen Sie die Bauunternehmen diesbezüglich an und klären das vor Baubeginn.
Mona
am sagte
Hallo zusammen 🙂
Darf man in Torrox ein Holz Gartenhaus aufstellen 4x4m ?
Oder braucht man dafür eine Baugenehmigung?
Danke 🙂
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Mona. Vielen Dank für deine Frage. Bitte kläre das direkt vor Ort bei deiner Gemeinde ab. Denn die Vorschriften sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es ist nicht nur die Grösse des Gartenhauses, die eine Rolle spielt. Sondern auch die Höhe, die Zone des Grundstückes, ob die bebaubare Fläche ausgeschöpft ist, ob das Gartenhaus mit dem Boden befestigt ist etc. Wir denken aber, dass du für die Grösse von 4x4m sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung brauchen wirst.
Mihael
am sagte
Guten Tag
Wir haben einen Käufer, der unser Haus auf Mallorca mit 5% der Gesamtsumme reserviert hat. Arras Vertrag bereits unterschrieben.
Jetzt warten wir nur noch vereinbarungsgemäß auf einen Termin beim Notar. Zwischenzeitlich hat sich der käufer um informationen bezüglich der zukünftige Renovierung bemüht. Er besichtigte das Haus mit dem Architekten was eine Baugenehmigung braucht. Bestehende Pläne sind für eine Baugenehmigung erforderlich. Das Problem ist, dass er keinen bestehenden Plan in der Gemeinde finden kann. Wir brauchten sie nicht, weil wir keine größeren Renovierungsarbeiten durchführten. Auch die Nachbarn haben “keine” Pläne. Das Haus besteht aus 3 Wohneinheiten und wir haben alle anderen Dokumenten dass das Haus legal ist.
Hat der Käufer ein gesetzliches Recht, vom Kauf zurückzutreten?
Bin ich verplfichtet die Originalpläne von Haus selber zu suchen?
Kann der Käufer die neuen Pläne vermessen?
Vielen Dank für Ihre Antwort, Grüße
Mihael
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Mihael. Besten Dank für Ihre Fragen. Wir empfehlen, IMMER einen Anwalt beizuziehen bei einem Kauf oder Verkauf eines Hauses oder Finca. Sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Fragen. Dieser kann Sie bestens beraten und beim Verkauf begleiten.
Boris Skala
am sagte
Hallo Guten Tag, in unserem neu gekauften Reihenhaus in einer Communidad in San Javier Murcia drang das Regenwasser oben am Solarium durch Tür und Wände ins Treppenhaus ein. Zur Vermeidung von noch größeren Schäden musste Schnell gehandelt werden, der Bauunternehmer schlug eine ca. 5 m2 große Überdachung ( festes Dach mit Ziegeln, Mauererhöhung um 25cm, mit einer zweiten Tür vor, so das ein geschlossener Raum entstand. Hatte natürlich zuerst nach der Genehmigung gefragt, was er wegen der Dringlichkeit verneinte. Da nun eigentlich klar ist, dass man zumindest eine “obra menor” braucht und die Communidad die auch sehen will, hat der Bauunternehmer nicht die Pflicht sich drum zu kümmern, wenn er mich vorab falsch informierte?
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag. Besten Dank für Ihren Kommentar. Sie als Eigentümer stehen in der Pflicht, alle Genehmigungen für einen Bau/Umbau zu haben. Am besten, Sie sprechen mit einem lokalen Architekten darüber. Dieser kann Ihnen aufzeigen, wie Sie genau vorzugehen haben.
Sylvia
am sagte
Hallo & guten Tag!
Müssen dem spanischen Finanzamt im Falle eines Hausverkaufs eigentlich auch die obras menores vorgelegt werden, wenn man Renovierungs- und Sanierungskosten von der Spekulationssteuer absetzen möchte (Haus gekauft 1993)?
Vielen Dank!
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag. Besten Dank für Ihre Frage. In der Regel müssen bei einem Hausverkauf die Renovierungs- und Sanierungskosten, die von der Steuer absetzbar sind, dokumentiert und nachgewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um eine genaue Auskunft zu erhalten und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften in Spanien sicherzustellen.
Nadine Danielle
am sagte
Guten Tag,
ich habe speziell eine Frage zu Umbaumaßnahmen in Marbella! Stimmt es, dass wenn die Arbeiten unter 6.000€ liegen, man keine Lizenz beantragen muss?
Sie angehängten Link…
Vielen Dank & Liebe Grüße,
Nadine
http://www.oficadingenieria.com/marbella-elimina-el-pago-de-la-licencia-de-obras-en-viviendas-y-locales-comerciales/
Fincas Andalucía
am sagte
Guten Tag Nadine. Vielen Dank für Ihre Frage. Leider können wir keine Auskunft geben über spezifische lokale Baugesetze. Der verlinkte Artikel ist bereits 9 Jahre alt und könnte nicht mehr gültig sein. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Stadtverwaltung, bei einem Architekten oder einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Tanja Nicklaus
am sagte
Sehr geehrte, sehr kompetente Fincas Andalucia Mitarbeiter,
Ich habe mir alles durchgelesen, was hier als Fragen und Antworten zu finden ist und hätte nun selbst eine Frage.
Ich habe mir per Notartermin im Juni diesen Jahres ein kleines Haus in Genalguacil gekauft und für mein Bedürfnis 2 Kamine und eine Dachterasse einbauen zu dürfen die 2 Bürgermeister und den Dorfarchitekten in mein Haus gebeten um mir bestätigen zu lassen, dass dies als “kleines Projekt” auch möglich ist.
Ein beauftragter Architekt hat nach meinen Wünschen im April Pläne eingereicht, die bereits durch die erste Instanz (eine sogenannte Scola???) genehmigt wurden. Nun warte ich seither auf die Baugenehmigung aus Malaga.
Haben Sie Erfahrungen wie lange so ein Verfahren im Normalfall dauert… man sagte mir 3-4 Monate…
Jetzt sind bereits 6 Monate vergangen und ich habe immer noch keine Anwort.
Der Architekt hat für alles, also auch für die Bewilligung bereits sein Geld erhalten.
Er sagt mir alle 2 Wochen, wenn ich freundlich nachfrage, dass er immer noch nichts weiß.
Kann ich davon ausgehen dass das normal ist? … oder sollte ich irgenwie und vorallem wo selbst aktiv werden?
Ich habe vor ab Ende des Jahres für 3 Monate dort zu leben und da das Haus sonst nur mit Strom zu beheizen ist träume ich natürlich von meinen 2 kleinen Holzöfen.
Aprospos Holzöfen… sind Öfen die den deutschen Vorschriften entsprechen in Spanien erlaubt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Nicklaus
Fincas Andalucía
am sagte
Sehr geehrte Frau Nicklaus,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Vertrauen in Fincas Andalucia. Es freut uns zu hören, dass Sie unser Informationsangebot schätzen.
Bezüglich Ihrer Frage zur Dauer des Genehmigungsverfahrens: Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich solche Verfahren in Spanien verzögern, insbesondere in Regionen wie Malaga, wo die Bürokratie manchmal komplex sein kann. Die von Ihnen genannten 3-4 Monate sind in der Regel eine Schätzung, doch Verzögerungen von 6 Monaten oder länger können durchaus vorkommen.
In Ihrem Fall scheint es ratsam, direkten Kontakt mit den zuständigen Behörden in Malaga aufzunehmen, um den aktuellen Status Ihres Antrags zu erfragen. Manchmal kann eine persönliche Nachfrage den Prozess beschleunigen. Sie können auch Ihren Architekten bitten, dies in Ihrem Namen zu tun, da er bereits in den Prozess involviert ist.
Was Ihre Frage zu Holzöfen betrifft, so sind Öfen, die den deutschen Vorschriften entsprechen, in der Regel auch in Spanien zulässig. Es ist jedoch wichtig, dies mit den lokalen Bauvorschriften abzuklären, da es regionale Unterschiede geben kann.
Wir hoffen, dass Ihr Bauvorhaben bald genehmigt wird und Sie Ihre Zeit in Ihrem neuen Heim in Genalguacil genießen können.
Bella
am sagte
Hallo und vielen Dank für die freundliche, kompetente, vorsichtige und informative Antworten!
Giebt es eine Liste der Anwälten und Architekten in Spanien mit Zuverlässigkeitsfeedbacks, die Sie kennen und empfehlen könnten?
Schöne Grüße
Fincas Andalucía
am sagte
Vielen Dank für Ihr positives Feedback und Ihre Anfrage, Bella! Leider verfügen wir über keine Liste von Anwälten und Architekten in Spanien mit Zuverlässigkeitsfeedbacks. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich, lokale Architekten und Anwälte zu konsultieren, da diese Experten mit den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen in der Region vertraut sind.
Claudia Nüßle
am sagte
Hallo,
wir würden gerne auf Mallorca eine Finca kaufen. Diese hat zwar keine Baugenehmigung, jedoch Bestandsschutz, da sie im Jahr 1993 gebaut wurde. Dies wurde uns auch bereits schriftlich bestätigt. Wir wissen, wir dürfen keine baulichen Veränderungen durchführen. Das ist uns klar. Jetzt haben wir aber gelesen, dass auch eine Reparatur nicht möglich ist. Im Falle eines Schadens – zB am Dach durch Sturm o.ä. darf dies nicht instand gesetzt werden?
Vielen Dank für die Auskunft
C. Nüßle
Fincas Andalucía
am sagte
Sehr geehrte Frau Nüßle,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir verstehen Ihre Bedenken bezüglich der Reparaturen an Ihrer Finca auf Mallorca. Generell sind notwendige Instandhaltungen, wie zum Beispiel Dachreparaturen nach einem Sturm, auch bei Gebäuden mit Bestandsschutz meistens erlaubt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zur Sicherheit mit einem lokalen Experten für Immobilienrecht in Verbindung zu setzen, um spezifische Informationen für Ihre Situation zu erhalten.
Michael
am sagte
Guten Tag, wir haben im Nordosten Mallorcasin 2023 ein Stadthaus gekauft. Diese Jahr habe ich eine Klimaanlage in einige Zimmer einbauen lassen – den Handwerksbetrieb hatte mir der Vorbesitzer (ein Deutscher) empfohlen. Nun erfahre ich, dass es dafür einer Baugnehmigung bedurft hätte…..
Der Handwerker hatte uns nichts derartiges gesagt – ich selbst bin natürlich auch nicht auf die Idee gekommen, dass das notwendig wäre.
Frage: lässt sich das heilen bzw. kann man den Antrag (hier ist es wohl eine einfache Miittellung) an die Gemeinde auch nachträglich machen ? Oder was sollte man sonst unternehmen bzw. bleiben lassen ?
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Michael, vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen Ihrer Erfahrungen. Bei Bau- und Renovierungsarbeiten in Spanien, einschließlich der Installation einer Klimaanlage, ist es oft erforderlich, eine Baugenehmigung einzuholen. Dies kann je nach Gemeinde und Art der Arbeiten variieren.
Es ist durchaus möglich, eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich so schnell wie möglich mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Schritte zu besprechen. Es könnte auch hilfreich sein, einen lokalen Anwalt oder Architekten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort nur als allgemeiner Rat gedacht ist. Für eine genaue Beurteilung Ihrer spezifischen Situation ist es immer am besten, professionelle rechtliche Beratung einzuholen.
Andreas L.
am sagte
Guten Tag,
Kann man in Andalusien Renovierungsarbeiten oder auch z.B den Anbau eines zusätzlichen Raumes an ein Haus selbst durchführen. Das.Thema Baugenehmigung usw. ist klar. Die Frage wäre, ob man auf Basis z.b. eines Bauplanes eines Architekten die Maßnahme selbst durchführen darf – ohne Handwerker. Eigenes Können und Geschick vorausgesetzt- versteht sich…
Herzlichen Dank vorab
Andreas
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Andreas,
vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Frage. In Andalusien, wie auch in anderen Teilen Spaniens, ist es grundsätzlich möglich, Renovierungsarbeiten oder den Anbau an ein Haus in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie über das entsprechende Können und Geschick verfügen, wie Sie bereits erwähnt haben.
Wichtig ist jedoch, dass alle Arbeiten den baurechtlichen Vorschriften entsprechen und dass die notwendigen Baugenehmigungen vor Beginn der Arbeiten eingeholt werden. Die Erstellung eines Bauplans durch einen qualifizierten Architekten ist dabei ein guter Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den lokalen Bauvorschriften entspricht.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Arbeiten ausführlich mit den zuständigen lokalen Behörden abzustimmen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort allgemeine Informationen enthält und nicht als spezifische rechtliche Beratung für Ihren Fall gedacht ist.
Albert Stephan Kreipl
am sagte
Hallo,
ich hatte 2003 ein Grundstück mit 614 qm2 in einer Urbanisation nähe Estepona erworben.
nach Streitigkeiten zwischen der Urbanisation und der Stadt wurden über 20 Jahre keine
Baugenehmigungen erteilt. Jetzt ist es mit entsprechenden Auflagen möglich, beim Kauf
versicherte der Makler das ab 400 qm2 Grundstücksfläche eine Bebauung , wie auch in der
direkten Nachbarschaft möglich ist.
Ich möchte das Grundstück jetzt verkaufen, ist diese Regel noch gültig ?
Laut aktuellen Katasterauszug hat die Fläche 680 qm2. Brutto.
Vielen Dank
Stephan
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Stephan, vielen Dank für deinen Kommentar.
Die Regelung, dass ab 400 qm² Grundstücksfläche eine Bebauung möglich ist, kann sich im Laufe der Jahre geändert haben, insbesondere wenn es Streitigkeiten oder spezielle Auflagen in der Urbanisation gab. Da die Baugenehmigungen nun wieder erteilt werden, solltest du direkt bei der zuständigen Stadtverwaltung nachfragen, ob diese Regel noch gültig ist und welche aktuellen Bestimmungen für dein Grundstück gelten.
Martin
am sagte
Guten Tag, wir wollen einen Rohbau (Finca) kaufen, der 1990 erstellt wurde und als Residencia im Cadastro eingetragen wurde, jedoch ohne Baugenehmigung auf suelo no urbanizable errichtet. Allerdings wurde das Haus nie fertiggestellt oder bewohnt, es wurde jedoch vor ca 3 Jahren innen neu mit Estrich ausgestattet. Was muessen wir beim Kauf beachten? Sollten wir auf eine MIT Lizenz bestehen?
VG
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Martin,
danke für deinen Kommentar. Beim Kauf einer Finca ohne Baugenehmigung auf nicht urbanisierbarem Land ist Vorsicht geboten. Konsultiert einen Anwalt für spanisches Immobilienrecht, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte geprüft werden. Erkundigt euch bei der zuständigen Gemeinde, ob es möglich ist, eine nachträgliche Baugenehmigung oder eine “Licencia de Primera Ocupación” zu erhalten, und überprüft die Eintragungen im Kataster und Grundbuch.
Es ist ratsam, auf eine Lizenz zu bestehen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Peter Wirth
am sagte
Hola Martin
Wir haben ein Reihenhaus in Calafell, Katalonien, gekauft und wollen nun einen Holzofen installieren. dafür müssten wir ein Rauchrohr seitlich am Haus montieren lassen. Braucht es dafür eine Genehmigung der Gemeinde oder reicht ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft?
Vielen Dank
Peter
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Peter,
danke für deinen Kommentar. Für die Installation eines Holzofens und das Anbringen eines Rauchrohrs benötigst du in der Regel eine Genehmigung der Gemeinde. Zusätzlich kann es erforderlich sein, einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft einzuholen, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.
Claudia
am sagte
Hallo,
ich wende mich an Sie bezüglich eines Schreibens, das ich von der Hausverwaltung
erhalten habe. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Konsequenzen drohen, da wir unsere Fenster verändert haben. Konkret haben wir unsere Wohnung in Teneriffa renovieren lassen, wobei die Fenster ausgetauscht wurden. Wir haben die Terrassentüren um 40 cm verbreitert und die Fenster um 7 cm erhöht.
Die Hausverwaltung verlangt nun, dass wir die Fenster wieder auf ihre vorherige Größe zurückführen. Ich bitte um Ihre Einschätzung der Lage in Bezug auf diese Forderung und um Rat, wie wir in dieser Angelegenheit am besten vorgehen sollten.
Fincas Andalucía
am sagte
Hallo Claudia, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich empfehle Ihnen, das Schreiben der Hausverwaltung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Es könnte sein, dass eine Genehmigung für die Änderungen erforderlich war. Versuchen Sie, mit der Hausverwaltung eine einvernehmliche Lösung zu finden.