Der Kauf einer Immobilie ist für viele eine Investition, die eine wichtige Grundlage im Leben darstellt. Während vor vielen Jahren überwiegend Immobilien im Inland erworben worden sind, nutzen heutzutage viele Menschen die Möglichkeit, eine Ferienwohnung oder ein Haus im Ausland zu kaufen, beispielsweise in Spanien.
Um in Spanien ein Haus erwerben zu können, sind viele verschiedene Gesichtspunkte und Details zu beachten. Es kann ein langer Prozess sein, bis eine Immobilie den Besitzer gewechselt hat. Hier erhalten Sie einen Überblick, was bei einem Hauskauf in Spanien zu beachten ist.
Die Angaben der Immobilie überprüfen
Grundbuchauszug
Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, die zum Verkauf steht und die Ihren Wünschen entspricht, empfiehlt es sich beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) einen Grundbuchauszug (nota simple) vom Objekt zu beantragen. Hier können Sie nicht nur überprüfen, ob alle Daten mit der Liegenschaftsurkunde übereinstimmen, sondern können sich auch davon überzeugen, dass alle Angaben korrekt gemacht worden sind. Damit Sie alle Angaben richtig nachvollziehen können, sollten Sie den Grundbuchauszug übersetzen lassen.
Lizenzen und Genehmigungen
Der nächste Gang ist zur örtlichen Behörde, um sich darüber zu informieren, ob alle Gesetze bei der Errichtung des Objektes eingehalten worden sind. Handelt es sich hierbei um einen Neubau, den Sie selber errichten möchten, sollten auf jeden Fall alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen vorhanden sein, um den Bau legal durchführen zu können. Bei einem bereits vorhandenen Objekt sollte auf jeden Fall der Wert der Immobilie durch einen Gutachter erfragt werden, um zu erfahren, wie hoch der Steuersatz dafür ist.
Energieausweis
Damit in Spanien überhaupt ein Haus verkauft oder vermietet werden kann, benötigen die Besitzer einen Energieausweis. Ohne dieses entsprechende Dokument ist ein Verkauf nicht möglich, da es in Spanien Pflicht ist.
Überprüfung der Grundfläche
Ebenfalls ein wichtiges Kriterium ist die Überprüfung der Grundfläche. Oftmals werden diese falsch dargestellt und häufig deutlich größer angegeben, als sie wirklich ist. Ein wesentlicher Unterschied im Hinblick auf die Quadratmeter kann dazu führen, dass sich dieses massiv auf den Kaufpreis auswirkt. Terrassenflächen sowie Balkone werden dabei außen vorgelassen und dementsprechend nicht mit eingerechnet.
Eintrag im Katasteramt
Nach dem Kauf der Immobilie erfolgt der Eintrag in das Katasteramt. Hier sollten Sie den Vorgang in jedem Fall kontrollieren, um sicherzustellen, dass Sie als neuer Besitzer der Immobilie auch eingetragen sind.
Der Optionsvertrag
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Käufer und dem neuen Eigentümer abgeschlossen wird. Bei Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises fällig, die schlussendlich mit der Gesamtsumme der Immobilien verrechnet wird.
Sollte der Verkauf der Immobilie am Ende jedoch nicht zustande kommen, da der Käufer vom Kauf zurücktritt, verfällt die Anzahlung und der vermeintliche Käufer erhält diese nicht zurück. Tritt hingegen der Verkäufer vom Verkauf zurück, ist er dazu angehalten, die doppelte Optionssumme an den Käufer zurück zu zahlen. Damit es keinerlei Probleme beim Optionsvertrag gibt, empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung, so dass für beide Seiten eine gewisse Sicherheit gegeben ist.
Die Hilfe eines Immobilienberaters
Da es sich beim Kauf um eine Immobilie in Spanien handelt, sollte in jedem Fall ein Immobilienberater zu Rate gezogen werden, da die Gesetze und Richtlinien anders als in Deutschland sind. Der Immobilienberater übernimmt die beratende Funktion und trägt somit entscheidend dazu bei, dass der Käufer eine passende Immobilie findet.
Gleichzeitig informiert der Immobilienmakler über den aktuellen Zustand der Immobilie sowie über das angegebene Preis-/Leistungsverhältnis. Der Immobilienmakler gibt zudem Auskunft über die Lage des Objektes, über die nähere Umgebung und Anbindungen, so dass der Käufer ein passendes Objekt für sich finden kann. Rechtliche Empfehlungen gehören allerdings nicht zu den Aufgaben des Immobilienmaklers, doch sollte er auch in diesen Punkten ein umfassendes Grundwissen besitzen.
Sinnvolle Hilfe durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt
Da es sich um eine Auslandsimmobilie handelt, ist die Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes, der ortsansässig ist und die Sprache versteht sicherlich sinnvoll. Er ist dabei nicht nur für das Aufsetzen des Kaufvertrags zuständig, sondern überprüft bereits im Vorfeld sämtliche Angaben vom Verkäufer auf deren Richtigkeit. Gleichzeitig ist er in der Lage zu überprüfen, ob das gewünschte Objekt mit einer Hypothek belastet ist. Einige Rechtsanwälte kümmern sich zusätzlich um das Einholen der spanischen Steuernummer und ermitteln zudem die Steuerhöhe.
Nachdem alle Formalien soweit geklärt sind und der Kauf zustande kommt, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, der sowohl privater Natur als auch notariell sein kann. In diesem Vertrag geht es nicht nur um die Immobilie selber, sondern allenfalls auch um Möbel und weitere Gegenstände, die sich noch im Haus befinden und die mit veräußert werden.
Das Finanzieren einer spanischen Immobilie
Die Finanzierung einer spanischen Immobilie kann von der eigenen Hausbank oder von einer spanischen Bank durchgeführt werden. Die Bank überprüft im Vorfeld den Wert der Immobilie und macht sich einen Überblick über die Legalität des Käufers. Die Zinsen spielen gerade bei einer spanischen Bank eine große Rolle, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Bewohnt der Käufer bereits eine Immobilie in Spanien, sieht der Zinssatz deutlich anders aus, als wenn er noch in Deutschland zu Hause ist.
Ferienobjekte in Spanien erwerben
Eine Immobilie in Spanien wird gerne für den späteren Ruhestand verwendet. Doch bevor es soweit ist, nutzen viele Käufer diese Immobilie gerne als Ferienobjekt. Sie verbringen den Urlaub an der spanischen Sonne und vermieten es in der restlichen Zeit, um Geld damit zu verdienen. Wer diesen Gedanken für sich hat, sollte sich allerdings schon im Vorfeld genauestens über die Rechtslage informieren.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass für das Vermieten von Ferienwohnungen eine Genehmigung notwendig ist. Ist diese nicht vorhanden, kann eine Geldbuße in Höhe von einigen 10.000 Euro erhoben werden.
Sicherlich, die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Spanien sind häufig deutlich geringer als vergleichbar in Deutschland, doch das liegt nicht zuletzt an der günstigen Bausubstanz. Diese hat nämlich zur Folge, dass zwar der Kaufpreis gering ist, doch die Folgekosten beziehungsweise Folgeinvestitionen deutlich höher sein können, da fachliche Baumängel auftreten.
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